Damit bleibt, was wir lieben

Frisch gekochtes Essen in der Gastronomie wird vor Ort mit 19 % Mehrwertsteuer belastet, während To-Go-Angebote, Essenslieferungen und verpacktes Essen aus dem Supermarkt nur mit 7 % besteuert werden. Diese steuerliche Benachteiligung betrifft auch das Catering von Kantinen, Schulen, Kitas und Pflege- sowie Seniorenheimen.

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7 % − Damit bleibt, was wir lieben!

Frisch gekochtes Essen in der Gastronomie wird vor Ort mit 19 % Mehrwertsteuer belastet, während To-Go-Angebote, Essenslieferungen und verpacktes Essen aus dem Supermarkt nur mit 7 % besteuert werden. Diese steuerliche Benachteiligung betrifft auch das Catering von Kantinen, Schulen, Kitas und Pflege- sowie Seniorenheimen.

Unsere Betriebe sind Orte des Genusses, der Gemeinschaft und des Erlebnis, kurzum wichtige soziale Treffpunkte. Die höhere Mehrwertsteuer gefährdet Betriebe und zigtausende Arbeitsplätze. Es ist Zeit für die einheitliche Besteuerung aller Speisen mit 7 % und dies dauerhaft.

Wir fordern deshalb:

  • Steuergerechtigkeit – 7 % auf Essen einheitlich und dauerhaft − bevor es zu spät ist.
  • Lebensqualität – 7 % für attraktive Regionen und lebendige Innenstädte.
  • Wertschätzung – 20 EU-Länder machen es vor: dort gilt ein reduzierter Satz für Speisen in der Gastronomie.
  • Arbeitsplätze – 7% sichern Jobs und schaffen Perspektiven für die Gastgeber.

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